Die Planung einer Prüfung umfasst die Festlegung der Gesamtprüfstrategie für das Mandat und die Entwicklung eines Prüfplans.
Die Planung einer Prüfung umfasst die Festlegung der Gesamtprüfstrategie für das Mandat und die Entwicklung eines Prüfplans. Eine Strategie kann definiert werden als ein Muster von Aktivitäten, das darauf abzielt, die Ziele einer Aufgabe zu erreichen und ihren Umfang, ihre Ressourcen und ihre Betriebsabläufe langfristig an Umweltveränderungen anzupassen. Das Ziel des Wirtschaftsprüfers ist es, die Prüfung so zu planen, dass sie effektiv durchgeführt wird. Der Wirtschaftsprüfer hat zu Beginn des Prüfmandats vor der Planung der Prüfung die folgenden Aktivitäten durchzuführen:
• Überprüfung der Bedingungen des Prüfmandats.
• Prüfung der Integrität des Mandanten.
• Prüfung der Kompetenz des Prüfungsteams.
• Prüfung, ob die Kanzlei und das Prüfungsteam den relevanten ethischen Anforderungen entsprechen.
• Überlegung der Kommunikation mit dem Vorprüfer, wenn es einen Wechsel von Wirtschaftsprüfern gab, in Übereinstimmung mit den relevanten ethischen Anforderungen.
• Andere signifikante Vorfälle, die während der vorherigen Aufträge aufgetreten sind. Der Prozess der Festlegung der Gesamtprüfstrategie unterstützt den Wirtschaftsprüfer dabei, vorbehaltlich des Abschlusses der Risikobewertungsverfahren des Wirtschaftsprüfers, den Prüfplan festzulegen.
Der Prüfplan könnte Folgendes umfassen:
Einführung,
Detailliertes Verständnis der Unternehmung und ihres Geschäftsmodells,
Verständnis der Komponenten des Systems der internen Kontrolle,
Identifikation und Bewertung des Risikos wesentlicher Fehler,
Wesentlichkeit,
Prüfungsteam und andere Ressourcen,
Prüfhonorar,
Prüfprogramm.